„To be, or not to be, that is the question“ : eine Hommage an die Demokratiefähigkeit des StuRa.

Anspruch und Pflicht einer verfassten Studierendenschaft und ihrer Mitglieder sollten mehr denn je demokratisch sein. So zumindest artikulieren sich die Delegierten unseres StuRa in den Lebenslagen, die sie mit dem Rest der 'Gleichen unter Gleichen' in Berührung bringen.[1] Dass der Wille mit der Tat nicht immer in Einklang zu bringen ist, hat sich jedoch wieder in der letzten Sitzung des Gremiums am 18.12.2012 gezeigt. Als es in drei aufeinanderfolgenden Tagesordnungspunkten (TOPs) um eine Aufwandsentschädigung eines*r Jeden des Vorstands ging, wurde den Gästen des Gremiums nicht mit der durch 'le tricolore' geeichten Waagschale, sondern einzig und allein mit Augenbinden – ergänzt durch Ohropax und Maulkörbe – begegnet.

Nachdem bereits eine lange nervenzerreibende Diskussion über Janine E.s Aufwandsentschädigung beendet war, drohte nun ein ähnlich zermürbender Schlagabtausch – jetzt um Michael M.s Stütze – zwischen den Kritikern und Befürwortern zu entflammen. Die Forderung nach 100€ im Monat für das vergangene Kalenderjahr sowie einer Erhöhung der Entschädigung für das laufende auf 175€ sorgte für reichlich Furore unter den Anwesenden. Nachdem vor einigen Semestern die Möglichkeit einer Beihilfe für den Vorstand geschaffen wurde, sollte diese nun seit langem wieder einmal in Anspruch genommen werden. Der ehemalige Vorstand Christopher J. begann sein Plädoyer mit Fragen, welche (wie bereits bei Janine) auf die Notwendigkeit des ehrenamtlichen Geldsegens zielte. Dabei kam dessen eigener Antrag aus seiner Amtszeit zur Sprache, durch welchen er sich aus einer finanziellen Notlage (zumindest teilweise) versuchte zu befreien. Seiner Aussage zufolge war es damals von Nöten, dem Gremium – inklusive den Gästen desselben – seine gesamte finanzielle Lage zu eröffnen. Nachdem dies geschehen, wurde der Antrag dennoch abgelehnt, was später dazu führte, dass er sein Amt niederlegen musste.

Schon bei Janine wurden die Stimmen laut, die eine Verletzung der Persönlichkeitssphäre in der Frage der Notwenigkeit dieser Beihilfe sahen. Die gleiche Argumentation führte nun bei Michael dazu, dass auf Grund eines Geschäftsordnungsantrages (GO-Antrag)[2] nur der Studierendenrat selbst die Diskussion fortführen sollte. Nach heftig und langandauernden Protesten, insbesondere durch Dirk H., Chefredakteur des Akrützels, der seine Frage nach der Notwenigkeit dieser Entschädigung beantwortet wissen wollte, musste die Nichtöffentlichkeit dennoch den Raum – ohne die den Wissensdurst stillende Antwort – zu Gunsten der (Aus-)Gewählten räumen.
Nun sollte es nicht lange dauern bis die Öffentlichkeit wieder auf ihre Plätze gebeten wurde. Schnell war jedoch einem*r Jedem*n der Verstoßenen klar, dass etwas geschehen sein musste, was das hämische Lächeln so mancher Delegierter auslöste. Kurz nach dem Ausschluss der anderen stellte Cindy S. einen weiteren GO-Antrag an die Einen, nachdem die Debatte sofort zu beenden und ggf. eine Abstimmung herbeizuführen ist.[3] Nachdem auch dieser Antrag mit gebilligt wurde, konnte nun auch der Zuhörerschaft wieder die Pforte zum Saal der Wissenden geöffnet werden.

Diese Praxis, welche eher an oligarchische als demokratische Manier erinnert, scheint ein Paradigma der Einfältigkeit zu sein, die nicht nur einer demokratischen und damit gleichberechtigten Verfahrensweise entgegensteht, sondern dieser den sprichwörtlichen Strick um den Hals legt, während unten schon eifrig am Standbein des Hockers gesägt wird.
Dabei geht es nicht um den Ausschluss der Öffentlichkeit beim Eingriff in Persönlichkeitsrechte Einzelner, sondern um den Abbruch der Diskussion, was dazu führte, dass weitere kritische Fragen an den Begüterten[4] nicht zur Sprache gebracht werden konnten.

Aber nicht jedes Mitglied des Gremiums wollte sich mit diesem Verhalten arrangieren. So verfasste beispielsweise Clemens B. eine Erklärung, nach der er sich mit diesen Praktiken nicht einverstanden zeigen wollte und im gleichen Zug die Außenwirkung wie die Repräsentationsfähigkeit eines so agierenden Gremiums anprangerte. Es bleibt zu wünschen, dass auch andere Delegierte diesem Beispiel folgen – wenn auch bisher nicht geschehen – und sich zukünftig nicht mit einer solchen Verfahrensweise durch Schweigen solidarisieren, sondern ihren Unmut offen bekunden. Zudem besteht jedoch auch die Hoffnung, dass die Übrigen zwischen dem wechselseitigen Schulterklopfen und schelmisch Zulächeln den Moment der Selbstreflexion nicht scheuen und sich in einem ruhigen Moment die Frage stellen: 'To be, or not to be, am I a part of democracy?'
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[1] Die eine oder andere Ausnahme, welche ab und zu auftritt, vermag die Regel dabei zu bestätigen.
[2] Nach §11 Abs. k der Geschäftsordnung des Studierendenrates, nachdem die Öffentlichkeit bei Themen, welche das Persönlichkeitsrecht betreffen, ausgeschlossen werden kann.
[3] §11 Abs. g der Gleichen.
[4] Für alle drei Vorstände wurde schlussendlich zumindest die Entschädigung von 100€ gebilligt, für Michael zudem die erhöhte Summe für das laufende Jahr.

- written by Dexter Douglas -

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